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Definition

Hat ein potenzieller Kunde Interesse am Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bekundet, erstellt das Unternehmen ein Angebot. Es umfasst eine Beschreibung der zu erbringenden Leistung, sowie die Kalkulation des vom Auftraggeber zu zahlenden Preises, wenn er sich zur Beauftragung entschließt.

Arten von Angeboten

Im Allgemeinen werden vier verschiedene Arten von Angeboten unterschieden:

Standardangebot

Das Standardangebot umfasst alle Leistungspakete, die das Unternehmen typischerweise in einem Angebot zusammenfasst. Es enthält keinerlei besondere Kundenwünsche, Rabatte oder sonstige Anpassungen.

Sonderangebot

Das Sonderangebot wird häufig mit Rabatten in Verbindung gebracht. Tatsächlich sind damit oft besonders niedrige Preise gemeint, die unter dem Niveau des Standardangebots liegen. Sonderangebote können sich allerdings auch durch sonstige Konditionen vom Standardangebot abheben, bspw. in Form besserer Rückgabebedingungen. In der Regel sind Sonderangebote zeitlich befristet.

Ausschreibungsangebot

Ausschreibungsangebote werden für öffentliche oder teil-öffentliche Aufträge im Dienstleistungssektor erstellt. Charakteristisch hierbei ist, dass bestimmte Rahmenbedingungen des Angebots durch den Ausschreibenden vorab festgelegt werden. Potenzielle Auftragnehmer müssen ihr Angebot dann an diesen Rahmenbedingungen orientieren. Häufig wird der Angebotsspielraum dadurch stark begrenzt und die Auswahl auf den niedrigsten Preis reduziert. Insbesondere bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gibt es zum Vergabeverfahren klare Richtlinien.

Lockvogelangebot

Das Lockvogelangebot ist ein spezielles Angebot, das darauf abzielt, potenzielle Kunden anzulocken. Es ist meist besonders attraktiv bepreist und soll Aufmerksamkeit für den Anbieter erzeugen. Durch die hohe Nachfrage sind Lockvogelangebote oft sehr schnell vergriffen. Dennoch verspricht sich der Anbieter durch die Signalwirkung auch einen Mehrabsatz bei anderen Produkten („Cross-Selling“).

Rechtliches zum Angebot

Mit der Abgabe eines verbindlichen Angebots entstehen auch Pflichten: Der Anbieter verpflichtet sich zur Durchführung des angebotenen Auftrags, wie es im Angebot festgehalten wurde, sofern der Kunde das Angebot angenommen hat. In dem Fall wurde der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen.

Alternativ zu einem verbindlichen Angebot kann das Angebot als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ deklariert werden. In der Regel beinhalten Angebote, neben der Beschreibung der Ware oder Dienstleistung, auch die Angabe von Zahlungs- und Lieferbedingungen und einer Geltungsdauer, der sogenannten Angebotsbindefrist.

Aufbau eines Angebots

Im Wesentlichen entspricht der Aufbau eines Angebots dem einer Rechnung. D.h. oben stehen zunächst die Anschriften von Sender und Empfänger, darunter die Anrede und eine kurze Einleitung. Der Hauptteil besteht aus den einzelnen Angebotspositionen. Hierbei ist auf eine möglichst transparente Angabe von Mengen, Preisen und Rabatten zu achten. Den Abschluss bilden eine Grußformel und die Kontaktdaten des Anbieters.

Die Angabe einer Angebotsnummer oder Angebots-ID erleichtern die Kommunikation mit dem Kunden. Da Angebote einen standardisierten Aufbau haben, lassen sich Angebote mit einer geeigneten Software schnell und einfach erstellen. Nummern, Anschriften, Kontaktdaten, Angebotspositionen und vieles weitere lassen sich automatisch übernehmen. Damit fällt auch die Angebotsverfolgung im Zeitverlauf leichter.

Ausführliche Angebote können neben den oben beschriebenen Standardkomponenten weitere Teile beinhalten, zum Beispiel:

  • Eine Darstellung der Leistungsfähigkeit und Qualifikation des Anbieters, z.B. in Form von Referenzprojekten
  • Eine Erläuterung zur Vorgehensweise für die im Angebot definierte Aufgabenstellung
  • Eine Kalkulation, die verschiedene Varianten oder optionale Bestandteile aufweist
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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