Suche

Auftrag

Inhalt

Inhalt

Definition

Bei einem Auftrag muss zwischen einer rechtlichen und einer wirtschaftlichen Definition unterschieden werden. Nach BGB handelt es sich bei einem Auftrag um einen Vertrag, der zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer geschlossen wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, die vertraglich vereinbarte Leistung unentgeltlich zu erbringen.

In einem wirtschaftlichen Kontext ist dies meist nicht der Fall. Stattdessen wird für die Erbringung der Leistung eine explizite Gegenleistung verlangt. Typischerweise ein monetäres Entgelt. Im Folgenden ist mit Auftrag immer diese Form des „Kundenauftrags“ gemeint.

Grundlagen eines Auftrags

In der Regel geht einem Auftrag ein Angebot voraus. Dieses Angebot, das dem Interessenten vom Unternehmen unterbreitet wird, ist dann Grundlage des Auftrags. Durch die Beauftragung durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande. Damit verpflichtet sich der Auftragnehmer, die im Auftrag definierte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug erbringt auch der Auftraggeber die für ihn definierte Leistung, meist in Form einer Bezahlung.

Ein Auftrag ist also ein vom Auftraggeber initiierter und vom Auftragnehmer bestätigter Vertrag, in dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, einen bestimmten Leistungsumfang zu erbringen. Mit dem Umfang der Leistung unterscheidet sich in der Regel auch der Umfang des Auftrags.

Bei einem einfachen Online Bestellprozess beschränken sich z.B. die Auftragsdaten auf eine kurze Übersicht am Ende der Bestellung. Handelt es sich hingegen um einen Auftrag für eine komplexe Dienstleistung im B2B-Bereich, kann das zugehörige Dokument schnell sehr groß werden.

Inhalt eines Auftrags

Bestimmte typische Elemente sind jedoch unabhängig von der Größe des Auftrags immer darin zu finden:

  • Anschriften von Auftraggeber und Auftragnehmer
  • Auftragsnummer und -datum
  • Im Rahmen des Auftrags bestellte Positionen mit Preisen und Mengen
  • Gesamtwert des Auftrags
  • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Es ist allgemein üblich, einen Kundenauftrag nochmals durch eine Auftragsbestätigung zu quittieren. Die Auftragsbestätigung ist formal kein „Rechtsdokument“, sondern eine Willenserklärung oder Absichtsbekundung, den Auftrag, wie vom Kunden gestellt, zu erfüllen. Die Auftragsbestätigung kann im einfachsten Fall mündlich erfolgen (wie oft im Einzelhandel), per Mail (bei Online-Bestellungen) oder postalisch.

Bei komplexeren Leistungen ist der Auftrag zugleich Basis für ein Projekt. Aus diesem Grund wird der Kundenauftrag oft auch als Projektauftrag bezeichnet. Einige Software-Tools bieten daher eine integrierte Lösung, mit der nicht nur Aufträge verwaltet werden können. Sie erlauben es dem Anwender darüber hinaus, Projekte auf Grundlage von Aufträgen automatisch zu erstellen und mit erfassten Arbeitszeiten zu verbuchen.

Auftragsbestätigung-projectfacts
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner