Überstunden beschreiben die Arbeitszeit, die über die (tarif-)vertraglich Arbeitszeit hinausgeht und vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wird. Hierbei muss trotzdem die gesetzliche Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes beachtet und notwendige Ruhezeiten eingehalten werden. Überstunden sind grundsätzlich nicht zu leisten, außer wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden.
Wie hoch oder auf welche Art Überstunden vergütet werden, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag zu regeln. Allerdings ist es nicht möglich, dass alle Überstunden mit dem Gehalt des Arbeitnehmers abgegolten werden.
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