Verpflegungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand beschreiben zusätzlich Kosten, die eine Person zu tragen hat, wenn diese aus betrieblichen Gründen oder berufsbedingt außerhalb seines Wohnsitzes oder seinem eigentlichen Arbeitsplatz tätig ist. Diese berufsbedingt entstandenen Kosten oder auch Reisekosten, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, zum Beispiel mit einer Reisekostenabrechnung. Dort wird der entstandene Verpflegungsmehraufwand (z.B. Sprit, Mahlzeiten) aufgelistet.
Verpflegungspauschalen erhalten Arbeitnehmer hingegen pauschal für die Dauer Ihrer Reise. Dabei gibt es unterschiedliche Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im In- und Ausland und je nach Dauer (Arbeitstag, voller Tag, mehr als ein Tag etc.) der auswärtigen Tätigkeit.
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