Abnahme
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Definition
Die Abnahme ist eine Rechtshandlung und steht am Ende eines Projektes. Damit bescheinigt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht und somit seinen Auftrag erfüllt hat. Die Abnahme ist ein wichtiger Meilenstein im Projekt, denn durch sie entscheidet der Auftraggeber über die Zielerreichung. Während eines Projektes können mehrere Abnahmen stattfinden, z.B. wenn Projektphasen abgeschlossen sind oder einzelne Projektmeilensteine erreicht wurden. So kann bspw. der Projektplan eine Abnahme erhalten genauso wie Konzepte oder andere Teilergebnisse. Mit einem guten Projektmanagement lässt sich eine erfolgreiche Abnahme im Voraus planen.
Rechtliches zur Abnahme
Mit dem Erteilen der Abnahme ergeben sich auch rechtliche Folgen, wie z.B.:
- Das Werk geht in das Eigentum des Auftraggebers über.
- Es findet ein Haftungsübergang statt, der Auftraggeber ist verantwortlich für Schäden, die durch das Werk entstehen.
- Die Beweislast für Mängel am Werk liegt beim Auftraggeber.
- Die Zahlung wird fällig.
Die Abnahme von Zwischenergebnissen im Laufe eines Projektes hat in der Regel keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Abnahmeprotokoll
Das Ergebnis der Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber wird üblicherweise in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Abnahmeprüfung kann dabei unterschiedliche Ergebnisse haben, wie z. B.:
- Abnahme ohne Vorbehalte, d. h. es wurden keine Mängel festgestellt.
- Abnahme unter Vorbehalt, d. h. es wurden geringe Mängel festgestellt, über die eine Mängelliste mit Fristsetzung zur Nacherfüllung (früher: Nachbesserung) erstellt wird.
- Verweigerung der Abnahme aufgrund erheblicher Mängel.