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Faktura

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Definition

Faktura stammt auf dem lateinischen („factura“) und steht wörtlich für „die Bearbeitung“. Es wird häufig als Synonym für Rechnung genutzt. Allerdings handelt es sich bei dem Begriff Faktura eher um einen Überbegriff für Dokumente, die auf Grund eines abgeschlossenen Vertrags, über den fälligen Betrag informieren. Neben der klassischen Rechnung, können auch Quittungen oder Eigenbelege, die einen Auftrag belegen, unter dem Begriff Faktura erfasst werden.

Aufgaben der Faktura

In einem Faktura-Beleg werden gelieferte Positionen und zu zahlende Beträge ausgewiesen. Zudem gibt es diverse Pflichtangaben, die eine Rechnung enthalten muss, z.B. den Name der Firma, die Umsatzsteuer-ID, Zahlungsbedingungen usw. Weitere Informationen finden Sie in den §§ 31 – 34 der Umsatzsteuerdurchführungsordnung..

Was ist Fakturierung?

Die Rechnungsstellung wird dementsprechend als „Fakturierung“ bezeichnet. Diese umfasst auch anhängende Bereiche der Faktura, wie das Erstellen einer Gutschrift, Ausstellung von Mahnungen oder der Verbuchung der einzelnen Positionen. Es definiert den gesamten Rechnungsprozess. Integrierte Softwarelösungen bieten in der Zwischenzeit eine teilautomatische Faktura für Unternehmen.

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