Der Begriff Lizenz stammt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie „es ist erlaubt“. Im wirtschaftlichen Sinne erteilt ein Lizenzgeber durch eine Lizenz ein Nutzungsrecht für bspw. ein Patent- oder Markenrecht, eine Erfindung oder auch einem Gebrauchsmuster (=Schutzrechte). Dies geschieht i.d.R. gegen eine Gebühr, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber als Gegenleistung zum Nutzungsrecht erbringen muss. Durch die Zahlung der Lizenzgebühren hat der Lizenznehmer nun die Erlaubnis in Form eines Lizenzvertrags erhalten, das erworbene Schutzrecht gemäß der Vereinbarung zu nutzen.
Service
Unternehmen
Informationen